Ermächtigungsverfahren Erste Hilfe

Um für die Unfallversicherungsträger Ersthelfer bzw. Ersthelferinnen aus- und fortbilden zu dürfen, müssen sich geeignete Stellen hierzu ermächtigen lassen. Die Anforderungskriterien für die Ermächtigung werden in Anlage 2 zu § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" genannt und in dem DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" erläutert. Hiernach bedürfen Stellen, die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden durchführen zu ihrer Ermächtigung eines Nachweises der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen und einer schriftlichen Vereinbarung mit den Unfallversicherungsträgern.

Durch das Einreichen des Antragsformulars "Erhebungsbogens Erste Hilfe" (siehe rechts) wird das Ermächtigungsverfahren eingeleitet.

Es ist ausreichend die Antragsunterlagen in loser Blattform zusammenzustellen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, heften oder klammern Sie die Unterlagen bitte nicht.

Das Ermächtigungsverfahren wird zentral für alle Unfallversicherungsträger durch die

Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe
der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
c/o VBG
Riemenschneiderstraße 2
97072 Würzburg

durchgeführt.

Eventuell auftretende Fragen richten Sie bitte an:
Eva Feser (Telefon: +49 931 7943 281) oder
Sabine Ducksch (Telefon: +49 931 7943 342) bzw.
per E-Mail:

Eignungsfeststellung

Auch die Feststellung der Eignung für die Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst gemäß DGUV Grundsatz 304-002 und die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften gemäß DGUV Grundsatz 304-003 wird von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe durchgeführt.

Als Antragsformular für die Feststellung der Eignung für den betrieblichen Sanitätsdienst steht der "Erhebungsbogen betrieblicher Sanitätsdienst", für den Bereich der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften der "Erhebungsbogen Lehrkräfte (EH)" bzw. "Erhebungsbogen Lehrkräfte (BS)" zur Verfügung.