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Zum 01.01.2011 wird die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, die sich für die Variante „Regelbetreuung“ entscheiden, in Kraft treten. Sie ist gleichzeitig als erste gemeinsame UVV der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand mit einem ebenfalls neuen Kürzel versehen.
Die Betreuung wird damit in Anlehnung an die bereits aus der „Kleinbetriebsvariante“ bekannten Struktur in einen Teil „Grundbetreuung“ und einen Teil „betriebsspezifische Betreuung“ gegliedert. Die Grundbetreuung wird nach Einsatzzeiten bemessen, entsprechend der gewerbezweigtypischen Gefährdungspotentiale. Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ist variabel, er richtet sich nach der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und setzt sich aus permanenten und temporären Komponenten zusammen. Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gehört in den Bereich der betriebsspezifischen Betreuung und ist damit nicht Gegenstand der Einsatzzeit der Grundbetreuung.
In dieser Veranstaltung wurden Handlungsanleitungen zur praktischen Realisierung angeboten, zur Sicherstellung der Beratungskompetenz der Betriebsärzte zu diesem Thema.
Referenten:
Zertifizierung:
4 Fortbildungspunkte (Sächsische Landesärztekammer)