Im Kampf gegen die Corona-Pandemie spielen so genannte Antigen-Schnelltests (auch Corona-Schnelltests) eine wichtige Rolle. Im Gegensatz zum genaueren PCR-Test, der in einem Labor ausgewertet werden muss, liefern diese Schnelltests innerhalb von 15 bis 30 Minuten ein Testresultat. Insbesondere Personen, die keine Krankheitssymptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweisen, können dadurch häufiger identifiziert werden. Durch gezielte Isolierung der Infizierten und ihrer engen Kontaktpersonen ist eine Unterbrechung der Übertragung schneller möglich.
Neben Testungen in der Kindertagesbetreuung und in Schulen sowie von allen Bürgerinnen und Bürgern in Testzentren, sollen sich auch alle Betriebe an der Umsetzung von flächendeckenden Testungen beteiligen. Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche ein Schnelltest-Angebot zu machen. Ob Antigen-Schnelltests zur Durchführung durch fachkundiges Personal oder Schnelltests zur Eigenanwendung (Selbsttests) angewendet werden, ist nicht ausdrücklich geregelt.
Es ist zu berücksichtigen, dass nur Infizierte mit aktuell hoher Virenlast von den Schnelltests zuverlässig erkannt werden und Personen sich auch unmittelbar nach dem Test infizieren könnten. Die Ergebnisse von Antigen-Schnelltests stellen also immer nur eine Momentaufnahme dar. Zudem müssen Positive Schnelltest-Ergebnisse immer durch einen zuverlässigeren PCR-Test gegengeprüft werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Durchführung von Schnelltests eine zusätzliche, unterstützende Infektionsschutzmaßnahme ist. Die bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen, z. B. "AHA+L", müssen weiterhin konsequent durchgeführt werden. Ein negatives Testergebnis darf niemals zu einer Umgehung der bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen führen.