BK 1104

C30-C39 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe
C64-C68 Bösartige Neubildungen der Harnorgane
D37-D48 Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens
D55-D59 Hämolytische Anämien
J30-J39 Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege
J40-J47 Chronische Krankheiten der unteren Atemwege
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
J80-J84 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane, die hauptsächlich das Interstitium betreffen
K50-K52 Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
K70-K77 Krankheiten der Leber
M80-M85 Veränderungen der Knochendichte und -struktur
N25-N29 Sonstige Krankheiten der Niere und des Ureters
R43-R46 Symptome, die das Erkennungs- und Wahrnehmungsvermögen, die Stimmung und das Verhalten betreffen
R50-R69 Allgemeinsymptome
T51-T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • C30.0 Bösartige Neubildung der Nasenhöhle
  • C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
  • C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
  • D38.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Trachea, Bronchus und Lunge
  • D41.0 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Harnorgane – Niere
  • D59.4 Sonstige nicht-autoimmunhämolytische Anämien
  • J34.0 Ulzeration Nase oder Nasenseptum
  • J34.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Nase und der Nasennebenhöhlen
  • J43.9 Emphysem, nicht näher bezeichnet
  • J68 Krankheiten der Atmungsorgane durch Einatmen von chemischen Substanzen, Gasen, Rauch und Dämpfen
  • J68.0 Bronchitis und Pneumonie durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J84.1 Sonstige interstitielle Lungenkrankheiten mit Fibrose
  • K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis
  • K71.9 Toxische Leberkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • M82.8 Osteoporose bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten
  • M83.8 Sonstige Osteomalazie im Erwachsenenalter
  • M83.9 Osteomalazie im Erwachsenenalter, nicht näher bezeichnet
  • M85.9 Veränderung der Knochendichte und -struktur, nicht näher bezeichnet
  • N28.9 Krankheit der Niere und des Ureters, nicht näher bezeichnet
  • R43.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Geruchs- und Geschmackssinnes
  • R53 Unwohlsein und Ermüdung
  • R63.8 Sonstige Symptome, die die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme betreffen
  • T56.3 Toxische Wirkung von Metallen- Cadmium

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Cadmium oder seine Verbindungen

Beispiele:

  • Herstellung von Cadmiumlegierungen, z.B. beim galvanischen Metallisieren als Zusatz von Legierungen
  • In der Akkumulatorenfabrikation, z.B. bei der Herstellung von Nickel-Cadmium Akkumulatoren (Stahlakkumulatoren)
  • Herstellung von Cadmiumüberzügen mittels Elektrolyse
  • Herstellung von Cadmiumfarbstoffen, z. B. Cadmiumgelb und Cadmiumrot
  • Beim Schweißen, Schmelzen und Schneiden von mit Cadmium überzogenen, legierten sowie verunreinigten Metallen
  • Hartlöten mit cadmiumhaltigen Loten

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 1104

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.