Durchführung einer Prüfung von Schleifwerkzeugen durch das IFA

Prüfungen werden auf der Basis der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test" (DGUV Grundsatz 300-003 (), bisher BGG/GUV-G 902) durchgeführt. Der DGUV Grundsatz ist als Broschüre erhältlich bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder über die DGUV-Publikationsdatenbank ().

Das Auftragsformular, mit dem das IFA zur Prüfung beauftragt wird, steht zum Download zur Verfügung.

Sie können die Formulare online ausfüllen, indem Sie mit der Tabulatortaste von Feld zu Feld gehen, und sie danach ausdrucken und speichern.

Bitte senden Sie den Auftrag einfach zusammen mit der zugehörigen Anlage unterschrieben, an das

Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin.