
Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 16.04.2020 beschreibt die generellen Standards für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit.
Die folgenden Hinweise für die Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung konkretisieren diese Standards für Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter Einbeziehung der bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit SARS-CoV-2. Die Muster-Gefährdungsbeurteilung als „Branchenstandard Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ wird auf der Grundlage von aktuellen wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen ständig angepasst.
Für Forschungseinrichtungen gelten die folgenden Hinweise analog.
Ansprechpartner und weitere Informationen Ihrer zuständigen Unfallversicherungsträger finden Sie hier:
Die folgende Grafik zeigt die grundsätzliche Vorgehensweise der Verantwortlichen in Hochschulen bei der Informationsermittlung und Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung in den Hochschulen in Bezug auf SARS-CoV-2. Zur besseren Ansicht können Sie die Grafik auch herunterladen.
Als praktische Handlungshilfe für die Hochschulleitungen sowie die weiteren verantwortlichen Personen in Forschung, Lehre und Verwaltung haben Expertinnen und Experten aus dem Verein zur Pflege und Weiterentwicklung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagements e. V. (AGUM e.V.) gemeinsam mit dem Sachgebiet Hochschulen, Forschungseinrichtungen der DGUV die Muster-Gefährdungsbeurteilung für den Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hochschulen entwickelt:
Sie dient als Grundlage und muss auf die hochschul- bzw. standortspezifischen Bedingungen angepasst werden. Die für die Anpassung und Umsetzung notwendige fachkundige Beratung soll durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vor Ort erfolgen.
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