Fortbildungen für Durchgangsärzte

Seminarteilnehmer hören dem Vortragenden zu

Bild: © DGUV

Ärzte haben nach ihrer Berufsordnung eine generelle Fortbildungspflicht. Mit ihrer Beteiligung erklären sich Durchgangsärzte ferner bereit, sich ständig unfallchirurgisch fortzubilden.

In den D-Arzt-Anforderungen sind darüber hinaus Fortbildungen festgelegt, die innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolviert werden müssen. Dazu gehören neben der Teilnahme an zwei Unfallmedizinischen Tagungen der DGUV-Landesverbände:

  • Fortbildungen in den Bereichen Rehabilitationsmanagement und Rehabilitationsmedizin,
  • Fortbildung im Bereich Begutachtungswesen,
  • Fortbildung im Bereich Kindertraumatologie.

Diese werden von den DGUV-Landesverbänden und externen Anbietern durchgeführt. Zur Sicherstellung einheitlicher Seminarinhalte wurden Curricula entwickelt. Aus Qualitätssicherungsgründen müssen diese Veranstaltungen von der DGUV anerkannt sein. Externe Anbieter haben die Möglichkeit Fortbildungsveranstaltungen auf der Grundlage der Curricula durch die DGUV anerkennen zu lassen.

Bei der Anmeldung zu einer Fortbildung ist darauf zu achten, dass es sich um eine von der DGUV anerkannte Veranstaltung handelt und eine entsprechende Teilnahmebescheinigung als Nachweis ausgestellt wird. Informationen hierzu gibt der jeweilige Anbieter.

Für Fragen der Durchgangsärzte im Zusammenhang mit den zu absolvierenden Fortbildungen steht der regional zuständige Landesverband zur Verfügung.