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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Beiträgen:
- Versicherte Personen
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle
- Berufskrankheiten
- Zuständigkeit
- Finanzielles
- Gesetzliche Grundlagen

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