Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" (TRGS 401 ()) regelt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mit dermaler Gefährdung. In der TRGS 401 erfolgt die Zuordnung zu den Gefährdungskategorien

  • g = geringe Gefährdung
  • m = mittlere Gefährdung
  • h = hohe Gefährdung

über die R-Sätze nach der Richtlinie 67/548/EWG () zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Stoffrichtlinie).

Die Anlage 4 der TRGS 401 "Gefährdungsmatrix" ist eine Hilfestellung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die dermale Exposition und eine Ergänzung zu Nummer 4 der TRGS 401. Diese Matrix findet auch Anwendung für Zubereitungen (Gemische), die nach der Richtlinie 1999/45/EG () zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Zubereitungsrichtlinie) eingestuft werden.

Für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gilt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 () über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) bereits seit dem 01.12.2010. Seitdem werden gefährliche Stoffe in Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien eingestuft, denen H-Sätze zugeordnet werden.

Zum 01.06.2015 war die CLP-Verordnung auch für Gemische vollständig umzusetzen.

Als Arbeitshilfe für die Gefährdungsbeurteilung sind in zwei Tabellen die entsprechenden Einstufungen nach der CLP-Verordnung für hautgefährdende und hautresorptive Stoffe übernommen. Dazu gehören auch Stoffe mit CMR-Eigenschaften (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) sowie Stoffe mit spezifischer Zielorgan-Toxizität (STOT). Den Gefahrenklassen bzw. Gefahrenkategorien sind die Gefährdungskategorien für die dermale Exposition (g, m, h) gemäß TRGS 401 zugeordnet.

Die Tabellen können zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden, wenn Einstufungen nach der CLP-Verordnung vorliegen.

Die derzeit gültige TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt“ Ausgabe Juni 2008 wird derzeit überarbeitet, mit einer Neufassung ist Ende 2021/Anfang 2022 zu rechnen.