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Prüfung von persönlichen Schutzausrüstungen - Aufgaben des IFA als gemeldete Stelle

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) war die erste Stelle in der Bundesrepublik Deutschland, die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) als Zertifizierungsstelle und Prüflabor im Rahmen der Richtlinie 89/686/EWG akkreditiert und durch die Bundesregierung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemeldet (notifiziert) wurde. Das IFA führt seine Prüfungen und Zertifizierungen im Rahmen des DGUV Test - Prüf- und Zertifizierungssystems der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durch.

Das IFA wurde als Zertifizierungsstelle und als Prüflabor für folgende Prüfgebiete akkreditiert und notifiziert:

  • Atemschutzausrüstungen
    mit Ausnahme von Tauchgeräten
  • Gehörschutzausrüstungen
  • Schutzausrüstungen gegen Absturz
    einschließlich Anschlageinrichtungen, Gurte, Teilsysteme und Verbindungselemente
  • Hand- und Armschutzausrüstungen
    mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, biologische und mechanische Risiken
  • Kopfschutzausrüstungen
    mit Schutzwirkung gegen Hitze, Feuer und Flammen sowie gegen mechanische Einwirkungen
  • Schutzkleidung
    mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, mechanische und elektrische Risiken
    mit Schutzwirkung gegen ionisierende Strahlung
    mit Schutzwirkung gegen nicht ionisierende Strahlung, einschließlich optischer Strahlung und elektromagnetischer Felder
    Warnkleidung
    Wetterschutzkleidung
  • Fuß- und Beinschutzausrüstungen
    mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, biologische und mechanische Risiken

 

 

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