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Prüfung von persönlichen Schutzausrüstungen - Aufgaben des IFA als gemeldete Stelle
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) war die erste Stelle in der Bundesrepublik Deutschland, die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) als Zertifizierungsstelle und Prüflabor im Rahmen der Richtlinie 89/686/EWG akkreditiert und durch die Bundesregierung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemeldet (notifiziert) wurde. Das IFA führt seine Prüfungen und Zertifizierungen im Rahmen des DGUV Test - Prüf- und Zertifizierungssystems der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durch.
Das IFA wurde als Zertifizierungsstelle und als Prüflabor für folgende Prüfgebiete akkreditiert und notifiziert:
- Atemschutzausrüstungen
mit Ausnahme von Tauchgeräten - Gehörschutzausrüstungen
- Schutzausrüstungen gegen Absturz
einschließlich Anschlageinrichtungen, Gurte, Teilsysteme und Verbindungselemente - Hand- und Armschutzausrüstungen
mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, biologische und mechanische Risiken - Kopfschutzausrüstungen
mit Schutzwirkung gegen Hitze, Feuer und Flammen sowie gegen mechanische Einwirkungen - Schutzkleidung
mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, mechanische und elektrische Risiken
mit Schutzwirkung gegen ionisierende Strahlung
mit Schutzwirkung gegen nicht ionisierende Strahlung, einschließlich optischer Strahlung und elektromagnetischer Felder
Warnkleidung
Wetterschutzkleidung - Fuß- und Beinschutzausrüstungen
mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, biologische und mechanische Risiken

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d11506