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> Laserdrucker - Kopierer
Laserdrucker

Laserdrucker, Bild: ©fotolia

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
,
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2634 (Goebel),
-2582 (Georg)
Fax: 02241 231-2234

Sichere Laserdrucker und Kopierer

Laserdrucker und Kopierer sind aus dem modernen Büroalltag kaum mehr wegzudenken. Dabei ist es wichtig, schadstoffarme Geräte einzusetzen. Es gibt Laserdrucker, die nur sehr geringe Mengen von Schadstoffen freisetzen. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat eine Reihe von Geräten geprüft. Eine Übersicht über schadstoffarme, geprüfte Geräte findet sich auf den Internetseiten des Blauen Engels.

Zum Stand der Diskussion

Obwohl schadstoffarme Geräte verfügbar sind, werden Laserdrucker immer wieder als "Schadstoffschleudern" bezeichnet. Dabei werden Informationen verbreitet und miteinander verknüpft, die zu unhaltbaren Aussagen führen. Zum Beispiel wurde in einigen Tonerpulvern Benzol nachgewiesen. Benzol ist krebserzeugend. Daraus wird gefolgert: Druckeremissionen sind krebserzeugend.

Erneut angefacht wurde die öffentliche Diskussion im März 2010 durch die in praktisch allen Medien verbreitete Meldung, dass es einem Forscherteam gelungen sei, „Schäden an menschlichen Lungenzellen durch Druckeremissionen nachzuweisen“. Die Fachwelt wartet allerdings bis heute auf eine nachvollziehbare wissenschaftliche Publikation dieser Erkenntnis. Deshalb können solche Meldungen vorerst nicht zu einer Neubewertung der Emissionen aus Druckern und Kopierern herangezogen werden.

Die Ergebnisse jahrelanger wissenschaftlicher Untersuchungen und die Prüfergebnisse mehrerer Prüfinstitute einschließlich des IFA werden häufig außer Acht gelassen. Die letzte große Untersuchung wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Frühjahr 2008 vorgestellt. Darin wurden in einer Vielzahl von Büros Messungen von Staub und organischen Stoffen vorgenommen; auch wurden Personen untersucht, die sich teilweise als „Tonerstaub geschädigt“ bezeichneten. Durch die Pilotstudie konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Emissionen aus Laserdruckern und den Erkrankungen hergestellt werden. Allerdings sehen die Verfasser weiteren Forschungsbedarf.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb im Rahmen ihrer Forschungsförderung ein Untersuchungsprojekt ausgeschrieben, bei dem in einer Humanstudie das Auftreten gesundheitlicher Effekte als Folge einer Exposition gegenüber Tonerstäuben oder bei Kopier- oder Druckvorgängen wissenschaftlich untersucht werden soll.

Ein viel diskutierter Vorschlag zur Verringerung der Emissionen aus Laserdruckern lautet „Nachrüstung mit Filtern“. Nachrüstfilter werden üblicherweise mit Klebestreifen auf der Ventilationsöffnung des Druckers angebracht – dort können sie die Partikelemission verringern. Drucker verfügen zumeist nicht nur über mehrere Öffnungen, sondern in jedem Fall über ein Papierausgabefach. Papierausgabefächer sind nach Erfahrungen des IFA in der Regel eine wesentliche Quelle von Partikelemissionen – naturgemäß lassen sich Papierausgabefächer nicht mit einem Filter verschließen, sodass dieser Anteil der Emission durch Nachrüstfilter nicht erfasst wird.

Das Umweltbundesamt ist der Frage der Eignung von Nachrüstfiltern zur Abscheidung ultrafeiner Partikel nachgegangen und kommt zum Ergebnis, dass Filter nicht uneingeschränkt zu empfehlen sind: „Nachrüstfilter lösen das Problem der Partikelemissionen aus Druckern nicht generell.“ Es muss sehr genau betrachtet werden, welches Filter verwendet wird, da nicht alle Filter wirken. „Zudem sind Empfehlungen für Anwender, welcher Filtertyp zu welchem Drucker passt, bislang teilweise mangelhaft.“

Untersuchungen und Hinweise des IFA

Die Schwerpunkte der bisherigen Untersuchungen im IFA lagen bei den Stoffen, wie sie vom Drucksystem aus Drucker, Toner und Papier freigesetzt werden. Dazu gehören Staub, Ozon und organische Verbindungen wie Benzol und Styrol. Es zeigte sich, dass moderne Laserdrucker, die die Prüfung nach RAL-UZ 122 bestanden haben, nur sehr geringe Mengen an Stoffen freisetzen. Insbesondere wurde/n

  • kein Tonerstaub nachgewiesen
  • von den übrigen organischen Stoffen einschließlich Benzol nur sehr geringe Mengen freigesetzt
  • Ozon nur in extrem geringen Mengen freigesetzt (es gibt Laserdrucker und Kopierer, die mit ozonfreier Technologie arbeiten).

Die Ergebnisse lassen sich auch in der Liste der geprüften Geräte beim "Blauen Engel“ (RAL-UZ 122) nachschlagen. Dort sind alle positiv geprüften Geräte aufgelistet.

Neben den Stofffreisetzungen während des Druckens sind auch der Tonerkartuschen-Wechsel und die Aufstellung der Geräte besonders zu beachten. Zum Tonerkartuschen-Wechsel sind die Hinweise in den Hilfen zu Betrieb, Reinigung und Wartung zu beachten. Wie Laserdrucker sicher betrieben werden können, beschreibt die BGI 820.

Ein von mehreren Beschäftigten gemeinsam genutzter Drucker, der neben einem Arbeitsplatz aufgestellt ist, kann zu gegenseitigen Störungen im Arbeitsablauf führen. Daher ist zu überlegen, ob hier ein Arbeitsplatzdrucker notwendig ist oder ob auf einen zentralen Arbeitsgruppendrucker zurückgegriffen werden kann. Dies führt bei den Beschäftigten zu zusätzlicher Bewegung, die den Kreislauf aktiviert und einseitiger Beanspruchung am Arbeitsplatz entgegenwirkt.

so geht's

Zum Download

Weiterführende Literatur in der IFA-Publikationsdatenbank

Weitere Informationen über Untersuchungen des IFA

  • Erweiterte Prüfkriterien für Xylole bei der Prüfung von Tonerstäuben gemäß den Prüfgrundsätzen des berufsgenossenschaftlichen Fachausschusses Verwaltung 
  • Erste Erfahrungen mit der Prüfung von Tonerstäuben gemäß den Prüfgrundsätzen des berufsgenossenschaftlichen Fachausschusses Verwaltung
  • Gefahrstoffe in Tonern
  • Untersuchungsergebnisse zu Gefahrstoffen in Tonern