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Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 4
Dr.-Ing. Jürgen Maue
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2607
Fax: 02241 231-2234
E-Mail
Lärm
Als Lärm bezeichnet man alle Geräusche, die zu einer Belästigung, Störwirkung, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, besonderen Unfallgefahren oder Gesundheitsschäden führen können. Dauerhafte Belastungen können bereits bei geringem Lärmpegel Gesundheitsschäden hervorrufen. Symptome wie Bluthochdruck, Magengeschwüre und Depressionen sind die Folge. Ferner stört Lärm die Kommunikation, macht aggressiv, ermüdet und behindert schöpferische Tätigkeiten.
An Innenraumarbeitsplätzen können neben der möglichen Geräuschemission von Bürogeräten auch Gespräche unter Kollegen sowie Telefongespräche zu einer störenden Belastung der übrigen Personen im Raum führen. Die Sprachgeräusche sollten durch Abschirmungen und Verringerung der Schallreflexion, beispielsweise an Decken, Wänden und Fenstern, gemindert werden.
Report Innenraumarbeitsplätze:
Abschnitt 3.4.1 „Lärm“
Erhebungsbogen S8
Weitere Informationen und IFA-Projekte:
Publikationen und Links:
Akustik im Call-Center. Aus der Arbeit des BIA Nr. 0165
IFA-Report 1/2013 „Grenzwerteliste 2013"
BGI/GUV-I 792-310 „Geräuschminderung im Büro: Akustische Raumgestaltung von Call Centern – Anforderungen, Kennwerte, Empfehlungen, Materialien“
Maue, J.:0 Dezibel 0 Dezibel = 3 Dezibel, Einführung in die Grundbegriffe und die quantitative Erfassung des Lärms.
Maue,J.: Lärmmessung im Betrieb – Anleitung zur normgerechten Ermittlung der Lärmexposition am Arbeitsplatz und der Geräuschemission von Maschinen.

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