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Kategorien und Kennzeichnung
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und somit auch Schutzhandschuhe werden nach PSA-Richtlinie 89/686/EWG generell in die Kategorien I, II und III eingeordnet. Chemikalienschutzhandschuhe werden ausnahmslos der Kategorie III zugeordnet, die eine Baumusterprüfung mit anschließender regelmäßiger Überwachung zwingend fordert:
Kategorie III gilt für alle komplexen PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden wirken sollen. Zu dieser Kategorie zählen neben Chemikalienschutzhandschuhen beispielsweise PSA für den Einsatz in heißer Umgebung (Lufttemperatur von über 100 °C) oder PSA zum Schutz vor Elektrizität. Neben der CE-Kennzeichnung ist als vierstellige Ziffer die Nummer der notifizierten Stelle, die für die jährliche Produktüberwachung bzw. Überwachung des Qualitätssicherungssystems zuständig ist, anzugeben.
Kategorie I gilt nur für einfache PSA gegen geringe Risiken, deren Wirkung der Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrnehmen kann, z. B. für PSA gegen oberflächliche mechanische Verletzungen sowie nur schwach aggressive Reinigungsmittel, deren Wirkung ohne weiteres reversibel ist (Handschuhe zum Schutz gegen bestimmte Waschmittellaugen usw.) und Schutzhandschuhe bei Handhabung heißer Teile unter 50 °C. Piktogramme sind nicht vorhanden.
In Kategorie II fallen alle anderen Schutzhandschuhe. Um die Schutzeigenschaften der Schutzhandschuhe nach Kategorie II zu dokumentieren, kennzeichnen die Hersteller diese Schutzhandschuhe zusätzlich mit Piktogrammen und Nummer der zugrunde gelegten Prüfnormen.
PSA und somit auch Schutzhandschuhe müssen grundsätzlich das CE-Kennzeichen tragen. Damit bescheinigt der Hersteller, dass sie mit den „grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen“ der EU-Richtlinie konform sind. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen Ausrüstungen nicht als PSA in Verkehr gebracht werden.
Prüfgrundlagen
In DIN EN 374 sind Anforderungen an Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und/ oder Mikroorganismen festgelegt. Sie gilt in Verbindung mit der Grundnorm DIN EN 420 (allgemeine Anforderungen) und verweist auf DIN EN 388 (mechanische Risiken). DIN EN 388 legt die Anforderungen gegen Gefährdungen durch mechanische Beanspruchung fest.
Schutz gegen Chemikalien
Man unterscheidet zwei Arten von Chemikalienschutzhandschuhen:
- einfache Schutzhandschuhe
- vollwertige Schutzhandschuhe
Sie sind auf dem Handschuh deutlich gekennzeichnet durch das jeweilige Piktogramm (Erlenmeyerkolben oder Becherglas). Der vollwertige Schutzhandschuh schützt vor mindestens drei der zwölf Prüfchemikalien für mindestens 30 Minuten (Klasse 2). Unter dem Erlenmeyer-Piktogramm gibt ein Kennbuchstabe an, gegen welche Chemikalien der Handschuh geprüft ist. Schutzhandschuhe mit einfachem Chemikalienschutz sind am Becherglas im Piktogramm zu erkennen. Sie bieten „Spritzschutz“ – sind also wasserdicht und können ein Schutz gegen spezielle Chemikalien sein.
Weitere Informationen:
- Wasserdichte Schutzhandschuhe mit der Kennzeichnung Becherglas
- Schutzhandschuhe mit der Kennzeichnung Erlenmeyerkolben
- Schutzhandschuhe gegen Mikroorgansimen
- Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
- Schutzhandschuhe mit der Kennzeichnung "Herstellerinformation"
- Mindestangaben für die Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen
Grundlagen für die Prüfung von Chemikalien-
schutzhandschuhen
Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen.
Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration.
Teil 3: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien. Beuth, Berlin 2003
DIN EN 420: Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren. Beuth, Berlin 2010
DIN EN 388: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken. Beuth, Berlin 2003





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