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Titelseite der BGI 664
Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 3
Dipl.-Chem. Thomas von der Heyden
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2570
Fax: 02241 231-2234
E-Mail
Asbestsanierung (BGI 664)
Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Aktuell
Als Ergänzungen für die nächste Druckauflage der BGI 664 wurden folgende Arbeitsverfahren beschlossen:
- AT 6: Standardheizkessel – Wartung und Reinigung
- AT 7: Standardheizkessel – Ausbau von Dichtschnüren
- BT 12: Anbohren von Asbestzement-Fassadenplatten – Anbohrverfahren
- BT 16: Asbestzement(AZ)-Rohrleitungen – Berstliningverfahren mit den Systemen Grundocrack® und Grundoburst®
- BT 17: Abschleifen von
asbesthaltigen Klebern von mineralischem Untergrund – Schleifverfahren
- BT 17.1: GSA-Schleifverfahren
- BT 17.2: ENVIPRO-Schleifverfahren (Stand: 12.2012)
- BT 17.3: COSAWA-Schleifverfahren
- BT 17.4: Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von mineralischem Untergrund – svt-Schleifverfahren
- BT 17.5: Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von mineralischem Untergrund – Lorenz-Schleifverfahren
- BT 18: Entfernen asbesthaltiger
Estriche von mineralischem Untergrund
- BT 18.1: Entfernen asbesthaltiger Estriche – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – von mineralischem Untergrund – INBO-Verfahren
- BT 19: Reinigung und Beschichtung von Asbestzement-Fassadenplatten
- BT 20: Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol)
- BT 21: Asbestzement(AZ)-Wasserrohrleitungen – Hilfsrohrverfahren
- BT 22: Reinigen und Beschichten von AZ-Lüftungskanälen mit den MEKON-Verfahren Air-Clean und Protector
- BT 23: Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung
- BT 24: Entfernen von fest gebundenen asbesthaltigen Platten in Netzstationen/-anlagen und Mittelspannungsanlagen
- BT 25: Sanierung häuslicher Entwässerungsleitungen aus Asbestzement unter Einsatz des Verfahrens "TUBUS SYSTEM"
- BT 26: Entfernung asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversiegelungen und Anstrichstoffe von metallischen Oberflächen (Pasten-Verfahren)
- BT 27: Abstrahlen von asbesthaltigen Anstrichstoffen und Beschichtungen von metallischen Oberflächen mittels Vakuum-Saugstrahlverfahren
- BT 28: Bohren durch Außenwandkonstruktionen mit Asbestzementplatten
- BT 29: Hochdruckreinigung von Abwasserkanälen aus Asbestzement unter Anwendung einer Luftschleierabsperrung
- BT 30: Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung („Bohrverfahren mit Direktabsaugung“)
- BT 31: Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stanzverfahren“)
- BT 32: Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Decken-bekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stemmverfahren“)
- BT 33: Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund
Sie stehen zum Download zur Verfügung.
Zum Hintergrund
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen und ist mit einem Expositionsverbot belegt. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Einrichtungen, bei denen asbesthaltige Materialien eingesetzt wurden. Die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Voraussetzungen für ASI-Arbeiten sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 "Asbest; Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zusammengefasst. ASI-Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind (Anhang II Nr. 1 GefStoffV).
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt – die Asbestfaserkonzentration liegt dann sicher unterhalb 15 000 Fasern/m³, sodass die nach den Ermittlungs- und Beurteilungskriterien der TRGS 519 festgestellte Asbestexposition in der Regel deutlich unterhalb 10 000 Fasern/m³ liegt. Standardisierte Arbeitsverfahren mit geringer Exposition werden nach Prüfung durch den Arbeitskreis "Asbestexposition bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" beim IFA in die BG-Information BGI 664 (künftig DGUV Information) aufgenommen. Die in dieser DGUV Information aufgeführten Verfahren sind von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen gemäß Anhang II Nr. 1 GefStoffV anerkannt für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen.
Anträge zur Aufnahme in die BGI 664 sind zu richten an das
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Fachbereich 3
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
E-Mail: BGI-664@dguv.de
- Anforderungen für Anträge enthält das Merkblatt „Hinweise zum Antrag zur Aufnahme in die BGI 664 – Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“.
- Anforderungen an erforderliche Expositionsmessungen enthält der „Leitfaden für Expositionsmessungen im Antragsverfahren zur Aufnahme in die BGI 664“.
Die BGI 664 ist in gedruckter Fassung (Stand Juli 2000) beim Carl Heymanns Verlag in Köln zu beziehen und steht hier im PDF-Format zum Download zu Verfügung. Die seit 2000 hinzugekommenen Ergänzungen und Aktualisierungen der BGI 664 können ebenfalls abgerufen werden, siehe Auflistung oben.
Download
Letzte Ergänzungen
BT 17.4: Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von mineralischem Untergrund – svt-Schleifverfahren
BT 17.5: Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von mineralischem Untergrund – Lorenz-Schleifverfahren
BT 30: Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung („Bohrverfahren mit Direktabsaugung“)
BT 31: Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stanzverfahren“)
BT 32: Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Decken-bekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse („Stemmverfahren“)
BT 33: Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund
Aktualisiert:
BT 17.2:
Abschleifen von asbesthaltigen Klebern von mine-ralischem Untergrund auf Bodenflächen –
ENVIPRO-Schleifverfahren (Stand: 12.2012)
BT 12: Anbohren von Asbestzement-Fassadenplatten – Anbohrverfahren
BT 18.1: Entfernen asbesthaltiger Estriche – insbesondere asbesthaltiger Magnesia-Estriche – von mineralischem Untergrund – INBO-Verfahren
Neuaufnahme in die BGI 664
Hinweise zum Antrag zur Aufnahme in die BGI 664 – Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Leitfaden für Expositionsmessungen im Antragsverfahren zur Aufnahme in die BGI 664“

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