- > Fachinfos
- > REACH und Arbeitsschutz
Fasslagerung chemischer Stoffe, Bild: IFA
Ansprechpartnerin:
Fachbereich 1
Dr. Ute Kringel
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2740
Fax: 02241 231-2234
E-Mail</
Chemikalienverordnung REACH und Arbeitsschutz
Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist am 01.06.2007 in Kraft getreten. Sie richtet sich nicht nur an Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien, sondern auch an die beruflichen Verwender. Hiervon sind neben dem Umweltschutz insbesondere Fragen des Arbeitsschutzes betroffen.
Neben einem allgemeinen Überblick geben diese Seiten insbesondere Informationen und Hilfen zu REACH mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutz. Für detailliertere Fragen werden weiterführende Links angeboten.
Durch REACH ergeben sich neue Anforderungen an die beruflichen Verwender von Chemikalien. So dürfen Chemikalien nur in der Weise verwendet werden, wie es durch das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt und die Stoffsicherheitsbeurteilung abgedeckt ist (identifizierte Verwendung). Ist dies nicht der Fall, dann muss der nachgeschaltete Anwender die Abweichungen an den Zulieferer zurückmelden und diesen um eine entsprechende Ergänzung bitten oder er selbst meldet die Abweichung an die Chemikalienagentur. Hat der Verwender andere Kenntnisse oder Erfahrungen über den Stoff oder die Verwendung, als ihm von seinem Lieferanten übermittelt wurde, so ist er verpflichtet, dies seinem Lieferanten mitzuteilen.
Zu einer frühzeitigen Kommunikation zwischen Lieferant und Abnehmer wird deshalb dringend geraten.
Den beruflichen Verwendern wird empfohlen, sich frühzeitig mit ihren Lieferanten in Verbindung zu setzen und folgende Fragen zu klären:
- Wird der Hersteller/Lieferant auch unter REACH die bisherigen Chemikalien weiterliefern?
- Werden meine Verwendungen bei der Registrierung bzw. Zulassung der Chemikalien enthalten sein?
- Benötigt der Lieferant ggf. von mir weitere Informationen über meine Verwendung?
Eines der Ziele von REACH ist es, den Informationsaustausch entlang der gesamten Liefer- und Nutzerkette zu verbessern. Hierzu gehört auch das Forum zum Austausch von Stoffinformationen (Substance Information Exchange Forum, SIEF). Es ist für potenzielle Registranten gedacht, um Mehrfachdurchführungen von Versuchen und Studien zu minimieren. Bei Wirbeltierversuchen ist die gemeinsame Nutzung vorhandener Daten sogar vorgeschrieben.
Weitere Informationen
- Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
- REACH-Verordnung -
Abkürzungsverzeichnis - Weitere Glossare zu REACH
Im Wortlaut
Originaltexte der Verordnung und deren Änderungen
Themenheft 'Bitumen' (7/8 2010)
Inhaltsverzeichnis des Hefts
Ausgewählte Beiträge zum Download:
Musanke, U.; Emmel, C.; Rühl, R.; Höber, D.; Kleine, H.: Expositionsbeschreibungen für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen
Bretschneider-Hagemes, M.; Schmidt, H.; Rühl, R.: Temperaturabsenkung bei der Verarbeitung von Bitumen - eine Chance für Umwelt, Arbeitsschutz und Wirtschaft

Versenden
Seitenfeedback
Webcode:
d4756