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Decke mit vertikal abgehängten Elementen zur Schallabsorbierung

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Schallabsorbierende Baffel-Decke in einer Stanzerei, Bild: IFA

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 4


Alte Heerstr. 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2607 (Maue),
-2608 (Förster)
Fax: 02241 231-2234

Lärmminderung durch raumakustische Maßnahmen

Die Lärmbelastung in Arbeitsräumen setzt sich aus dem von den Maschinen und Geräten direkt abgestrahlten Schall und dem von den Wänden und Decken reflektierten Schall zusammen. Durch eine schallabsorbierende Gestaltung von Decken- und/oder Wandflächen kann der reflektierte Schallanteil reduziert werden, sodass sich eine Geräuschentlastung für die entsprechenden Arbeitsplätze ergibt. Diese raumakustischen Maßnahmen lassen sich in vielen Betrieben sinnvoll einsetzen. Insbesondere bei der Planung neuer Arbeitsplätze sollte die Raumakustik berücksichtigt werden, weil eine schallabsorbierende Nachrüstung eines Raumes in der Regel wesentlich aufwendiger ist.

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitsräume so zu gestalten, dass die Schallausbreitungsbedingungen dem Stand der Technik entsprechen. Die Technischen Regeln zu dieser Verordnung (TRLV) konkretisieren im Teil „Lärm“ diese Anforderungen durch Angabe bestimmter raumakustischer Kennwerte. Der Stand der Technik kann als eingehalten gelten, wenn:   

  • der mittlere Schallabsorptionsgrad α in den Oktavbändern mit den Mittenfrequenzen von 500 bis 4000 Hz mindestens 0,3 beträgt
    oder
  • die Schallpegelabnahme pro Abstandsverdoppelung Δ L im Abstandsbereich von 0,75 bis 6 m in den Oktavbändern mit den Mittenfrequenzen von 500 bis 4000 Hz mindestens 4 dB beträgt.

Aufgrund entsprechender Erfahrungen empfiehlt es sich, kleinere Arbeitsräume auf der Grundlage des geforderten mittleren Schallabsorptionsgrades und größere Räume auf der Grundlage der geforderten mittleren Pegelabnahme pro Abstandsverdoppelung auszulegen [1]. Weil raumakustische Maßnahmen und die eingesetzten Absorptionsmaterialien hohe Kosten verursachen können, sollte das Material ganz gezielt und nur in den tatsächlich benötigten Mengen eingesetzt werden. Dazu sind Prognoserechnungen nötig für unterschiedliche raumakustische Varianten, um sich schrittweise den Vorgaben der Verordnung anzunähern. Das IFA benutzt dafür eine Software nach der Richtlinie VDI 3760 (siehe z. B. [2]).

Da der in einem vorhandenen Arbeitsraum durch raumakustische Maßnahmen erreichbare Erfolg ganz wesentlich auch von der Ausgangssituation abhängt, ist eine genaue Analyse der bestehenden Raumakustik erforderlich. Je nach Ausgangssituation lassen sich in der Nähe von Maschinen Lärmminderungen von ca. 1 bis 6 dB(A) erreichen, in größeren Abständen zu den Lärmquellen auch 10 dB(A) und mehr. In Arbeitsräumen, in denen die Geräuschbelastung aus Gesprächen der Beschäftigten resultiert, wie in Callcentern oder Unterrichtsräumen, kann man vielfach Lärmminderungserfolge im Bereich von 8 dB(A) erreichen. Die raumakustischen Maßnahmen verbessern hier zugleich die Sprachverständlichkeit und die Beschäftigten müssen nun nicht mehr so laut sprechen, um sich zu verständigen.

Weitere Informationen zur raumakustischen Gestaltung von Arbeitsräumen enthalten die Lärmschutz-Arbeitsblätter LSA 01-234 bis LSA 03-234 „Geräuschminderung in Fertigungshallen“ (BGI 674, BGI 678, BGI 797) und LSA 01-391 „Geräuschminderung im Büro“ (BGI/GUV-I 792-310 ).

 

so geht's

Vorschriften herunterladen:

dguv-downloads

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm)

Literatur zum Thema:

[1] Maue, J. H.: Reflexionsarme Arbeitsräume nach UVV Lärm. Sicherheitsingenieur 23 (1992) Nr. 4, S. 16-22

 

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[2] Maue, J. H.: Geräuschimmissionsprognosen ... ... im Rahmen von Lärmminderungs-Betriebsberatungen. Sichere Arbeit (2002) Nr. 6, S. 24-28

 

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