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> Exposition-Risiko-Beziehung (ERB)
Grafische Darstellung des Ampelmodells

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Das Deutsche "Ampelmodell"

Ansprechpartner:

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Dr. Eberhard Nies
Dr. Roger Stamm
Dr. Wolfgang Pflaumbaum
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2664 (Nies),
-2761 (Stamm)
-2712 (Pflaumbaum)
Fax: 02241 231-2234

Expositionsbeurteilung bei krebserzeugenden Stoffen

Informationen zum Risikokonzept und zur Exposition-Risiko-Beziehung (ERB)

Mit der Novelle der GefStoffV 2005 wurde auch der Grundstein für ein neues System zur Beurteilung von Expositionen gegenüber krebserzeugenden Stoffen gelegt. In der Folgezeit hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ein Konzept entwickelt und die notwendigen Konkretisierungen erarbeitet. Dieses setzt sich aus zwei Teilen zusammen und ist in der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 vom Juni 2008 veröffentlicht worden. Der erste Teil enthält die stoffübergreifend festgelegte tolerable und akzeptable Risikohöhe einschließlich deren Begründung, die eine sozialpolitische Konvention darstellt. Der zweite Teil beschreibt die wissenschaftliche Vorgehensweise in den Fachdisziplinen „Toxikologie“ und „Epidemiologie“ zur Ermittlung der Stoffrisiken und Ableitung von Exposition-Risiko-Beziehungen. Mit diesem Konzept soll die Gefährdung durch krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz auf ein Minimum reduziert werden.

Das Risikokonzept stellt eine Empfehlung des AGS dar und ist rechtlich nicht verankert. Es soll, sofern es sich in der Praxis bewährt hat, in die Gefahrstoffverordnung integriert werden. Auch wenn in der gültigen GefStoffV die Toleranz- und Akzeptanzrisiken noch nicht beschrieben sind, so ist doch ein erheblicher Bedarf bei den Anwendern der Verordnung zu erkennen, ein einheitliches Verständnis für dieses schwierige Sachgebiet zu entwickeln. Dies ist notwendig, da die bereits vorliegenden Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen nach TRGS 400 Nummer 6.4 Absatz 5 als Beurteilungsmaßstäbe für die Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden sollen. Darüber hinaus sind Anpassungen bestehender stoffspezifischer technischer Regeln für Gefahrstoffe an diese Risikowerte in Vorbereitung.

Eine ausführliche Vorstellung der neuen Konzeption erfolgte in einem Schwerpunktheft von Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, in dem zu den verschiedenen Aspekten des neuen Modells Erläuterungen gegeben werden. Die Unfallversicherungsträger haben frühzeitig damit begonnen, die Fragen aus der Praxis zu sammeln, da diese Hinweise dafür geben, an welchen Stellen konkretisierender Erläuterungsbedarf besteht. Die an uns gerichteten Fragen wurden bewusst unverändert in einen Fragenkatalog übernommen. Sie zeigen deutlich, dass viele Punkte des neuen Konzeptes, u. a. auch die Begriffe ERB, Toleranz- und Akzeptanzrisiko, stoffspezifische Konzentrationswerte für das Toleranz- und Akzeptanzrisiko sowie die rechtliche Einordnung (Grenzwert oder nicht), noch nicht verstanden werden. Der FAQ wird als eine Ergänzung zu dem Themenheft der Zeitschrift gesehen. Ferner ist daran gedacht, bei Bedarf später in Kurzform wesentliche Elemente, Vorgaben und Auswirkungen des Risikomodells zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Es ist geplant, dass in Kooperation mit dem AGS nicht nur eine weitere Erprobung des Konzepts, sondern auch eine geeignete Beantwortung der Praxisfragen zum Risikomodell sichergestellt ist.

Der Dank gebührt den Mitgliedern des Kordinierungskreises Gefährliche Arbeitsstoffe (KOGAS), die die Antworten erarbeitet haben und dem AK „Risikoakzeptanz“, der die Verknüpfung der fachlichen Vorgaben zum Praxisbezug hergestellt hat. Es gilt das Angebot des KOGAS, auch weiterhin als Ansprechpartner zu dienen. Weitere Fragen können an die unter „Ansprechpartner“ genannte Anschrift gerichtet werden.

Der Fragenkatalog ist in folgende Themenbereiche gegliedert:

 

so geht's

3. Ergänzung

dguv-aktuelles

Neu aufgenommen wurden: 

  • Informationsblätter zu Stoffen mit Akzeptanz- und Toleranzkonzentration
  • Hinweise für eine Risikoabschätzung bei ausgewählten krebserzeugenden Stoffen ohne ERB.

Abkürzungen

  • AGS > Ausschuss für Gefahrstoffe
  • AGW > Arbeitsplatzgrenzwert
  • ArbMedVV > Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • BekGS > Bekanntmachung zu Gefahrstoffen
  • DMEL > Derived Minimum Effect Level
  • DNEL > Derived No Effect Level
  • ERB > Exposition-Risiko-Beziehung
  • GefStoffV > Gefahrstoffverordnung
  • KOGAS > Koordinierungskreis „Gefährliche Arbeitsstoffe“
  • TRGS > Technische Regel für Gefahrstoffe
  • TRK > Technische Richtkonzentration
  • VSK > Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien