Aktuelle Mitteilung zum Sachgebiet "Technischer Nichtraucherschutz"

17.03.2011

Ab dem heutigen Tage stellen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und ihr Institut für Arbeitsschutz (IFA) alle Aktivitäten ein, die im Zusammenhang mit dem Sachgebiet des Technischen Nichtraucherschutzes (TNRS) stehen. Hierzu zählen Forschungsarbeiten, Prüfungen von Systemen zum TNRS sowie Beratungen von Herstellern und Anwendern solcher Systeme.

Damit leisten DGUV und IFA ihren uneingeschränkten Beitrag zur Umsetzung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, das als völkerrechtlicher Vertrag für alle Unterzeichnerstaaten, darunter auch Deutschland, verpflichtend ist (mehr zum Rahmenübereinkommen ()). DGUV und IFA erkennen damit gleichzeitig das Ergebnis an, zu dem eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe TNRS der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) kommt:

„Zusammenfassend zeigt der Stand von Wissenschaft und Technik, dass mit den derzeit am Markt verfügbaren technischen Systemen ein Schutz vor dem Passivrauchen wie bei einem vollständigen Rauchverbot nicht gewährleistet werden kann. Der Begriff "Technischer Nichtraucherschutz" kann in diesem Sinne Erwartungen wecken, die er aus gesundheitlicher Sicht nicht erfüllt.“ 

(Quelle: Sachstandsbericht () über den Stand von Wissenschaft und Technik zum Technischen Nichtraucherschutz)

Als Konsequenz greift außerdem in allen Einrichtungen der DGUV ein sofortiges und vollständiges Rauchverbot. Dies beinhaltet auch den Abbau aller TNRS-Systeme in den Einrichtungen der DGUV.